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Öffentliche Auslegung der Vorbereitenden Untersuchungen / Entwicklungskonzept „Gereuth / Hochgericht“ PDF Drucken E-Mail
21. Mai 2010 (Zuletzt aktualisiert am 21. Mai 2010)

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Der Senat für Bauwesen und Stadtentwicklung der Stadt Bamberg hat in seiner Sitzung vom 20.01.2009 die Vorbereitenden Untersuchungen auf der Basis des vorgestellten Entwicklungskonzeptes und der vorgestellten Maßnahmen für den Bereich „Gereuth / Hochgericht" (siehe Übersichtsplan Abgrenzung Untersuchungsgebiet) gebilligt und beschlossen, die abschließende Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger gemäß § 139 BauGB und die abschließende Betroffenenbeteiligung gemäß § 137 BauGB durchzuführen.

Ziel der Vorbereitenden Untersuchung
Für das Programm "Die Soziale Stadt" wurden durch die Stadt Bamberg bereits im Jahr 2002 grobe Voruntersuchungen durchgeführt. Dabei hat sich herausgestellt, dass für das Untersuchungsgebiet Gereuth / Hochgericht bedeutsame Mängel vorliegen.

Die städtische Voruntersuchung hat insbesondere Mängel, Probleme und Defizite in den nachfolgenden Bereichen aufgezeigt:
In den Geschosswohnungsbauten in der Gereuth wohnen überdurchschnittlich viele Sozialhilfeempfänger. Der Anteil allein erziehender Sozialhilfeempfänger ist ebenfalls überdurchschnittlich.
In Teilbereichen des Geschosswohnungsbaus wohnen relativ viele Ausländer.
Ein weiterer Schwerpunkt der Sozialhilfeempfänger liegt im Bereich Hochgericht.
In beiden Teilgebieten besteht ein verstärkter Bedarf an Kinderkrippen, Kinderhortplätzen sowie an einem Jugendtreff.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die baulichen und sozialen Probleme besonders in den Bereichen des Geschosswohnungsbaus der 50er bis 70er Jahre sowie im Hochgericht im unmittelbaren Umfeld der Mälzerei konzentrieren.

Die weiteren Vorbereitenden Untersuchungen durch die Arbeitsgemeinschaft aus den Büros Wittmann, Valier und Partner sowie Planwerk haben die Mängel in diesem Gebiet bestätigt. Zudem weist der öffentliche Raum deutlichen Handlungsbedarf auf. Dies betrifft beispielsweise den St.-Wolfgang Platz, Verbindungen zu Schulen und angrenzenden Naherholungsbereichen sowie fehlende Quartiersplätze. Teile der Mängel konnten zwischenzeitlich mit Unterstützung der Städtebauförderung bereits behoben werden: Der Quartiersplatz in der Gereuth und das Bürgerhaus Rosmarinweg sind errichtet.
Ein großer Teil der Bausubstanz in den Mehrfamilienhäusern weist bauliche und energetische Mängel auf. Hier ist eine Sanierung bzw. Anpassung an geänderte Nachfragestrukturen erforderlich. Im Rahmen dieser Maßnahmen ist eine Neugestaltung des halböffentlichen Raumes zur Imageverbesserung anzustreben.

Auch Einzelgebäude, die nur einen mittleren oder geringen Sanierungsbedarf aufweisen, können im Falle der Ausweisung eines Sanierungsgebietes von der Möglichkeit der Steuerabschreibung profitieren.
Im Zuge der Vorbereitenden Untersuchungen wurden die Eigentümer und Träger öffentlicher Belange sowie die Betroffenen bereits intensiv eingebunden.

Im Zuge der vorliegenden Untersuchungen wurden grundlegende Vorstellungen entwickelt, die als Ziele besondere Bedeutung erlangen und nachfolgend zusammengefasst sind.

  • Die Bedeutung des Untersuchungsgebietes als Wohnstandort für sozial schwächere Bevölkerungsschichten muss sich durchgängig in den Maßnahmen v. a. zur baulichen und gestalterischen Aufwertung niederschlagen.
  • Trotz eines großen Anteils an Freiflächen besteht im gesamten Untersuchungsgebiet ein Defizit an öffentlichen Freiflächen, dem zielgerichtet entgegengewirkt werden muss.
  • Nachdem die Bewohnerschaft deutlich unterdurchschnittlich motorisiert ist, kommt der Stärkung von ÖPNV, Fuß- und Radverkehr eine besondere Bedeutung zu.
  • Soziale Benachteiligungen müssen überwunden werden. Mit subjektiven Einstellungen muss positiv im Zuge einer umfassenden Information und Beteiligung der BürgerInnen umgegangen werden.
  • Dem Thema Jugend kommt in Gereuth-Hochgericht besondere Bedeutung zu. Maßnahmen zur Stärkung einer (offenen) Kinder- und Jugendarbeit müssen hohe Priorität genießen
  • Alte Menschen bilden eine der größten Bevölkerungsgruppen im Gebiet und müssen diesbezüglich in ihren Bedarfen und Belangen bei den Planungen umfassend berücksichtigt werden.
  • In den letzten Jahren hat sich der Stadtteil zum Migrationsstadtteil entwickelt. Dementsprechend müssen Maßnahmen zur Integration zukünftig eine große Rolle spielen.
  • Dem Image kommt für das Untersuchungsgebiet eine besondere Bedeutung zu. Alle Maßnahmen müssen auf ihre Image-Bedeutung hin überprüft werden.

Allen Interessierten wird hier nochmals Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer öffentlichen Auslegung Anregungen einzubringen.

Bekanntmachung
Starkenfeldstraße

Entwurf des Entwicklungskonzeptes 2010
Kurzfassung - Entwicklungskonzept Gereuth/Hochgericht

 
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